AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und für Veranstaltungen in der Hohlebach Mühle in Homberg (Efze).

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Messen, Ausstellungen usw. und für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen der Hohlebach Mühle in Homberg (Efze).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner

  1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Die Hohlebach Mühle ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie in Höhe von 30 % der geschätzten Gesamtkosten der Veranstaltung inklusive aller Raummieten, Speise-, Getränke- und gegebenenfalls Hotelzimmerkosten geltend zu machen. Etwaige andere Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen der Hohlebach Mühle sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Hohlebach Mühle ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Hohlebach Mühle berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 9 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Hohlebach Mühle bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. In begründeten Fällen, etwa Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Hohlebach Mühle berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  6. Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Hohlebach Mühle nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  7. Die Möglichkeit der kontinuierlichen Aktualisierung der Preise der Hohlebach Mühle (u. a. aufgrund einer angepassten Belegungssituation) können dazu führen, dass die Preise der Hohlebach Mühle von den zuvor gebuchten Preisen abweichen. Für den Kunden ist der zum Abschluss des Buchungsvorgangs/Vertragsunterzeichnung angegebene Endpreis maßgeblich.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme / No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
  2. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang.
  3. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  4. Für Privatreisende gelten folgende Stornierungsbedingungen für Buchung von Zimmern:
    • Bis zwei Tage (48 Stunden) vor der Anreise: kostenfrei
    • Unter 48 Stunden: 80 % des Preises werden in Rechnung gestellt.
    • Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Reiseabbruch sind 100 % des bestätigten Zimmerpreises zu entrichten.
  1. Für Firmen oder Gruppen ab 15 Personen gelten folgende Stornierungsbedingungen für die Buchung von Zimmern:
    • Reservierte Hotelzimmer müssen 4 Wochen vor der Veranstaltung / vor der Anreise storniert werden, ansonsten werden diese mit 100 % des vereinbarten Preises berechnet.

V. Bedingungen für Veranstaltungen

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für Veranstaltungen, die direkt über die Hohlebach Mühle gebucht werden. Für die Durchführung von Hochzeiten gelten gesonderte Bedingungen, wenn diese nach vorheriger und schriftlicher Mitteilung mit der Hohlebach Mühle vereinbart wurden.
  2. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber der Hohlebach Mühle auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, haftet er der Hohlebach Mühle gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner, sofern der Hohlebach Mühle eine entsprechende Erklärung dieser Person vorliegt.
  3. Alle im Veranstaltungsangebot aufgeführten Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise entsprechend angeglichen. Die im Angebot aufgeführten Preise und Raten besitzen nur im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung und vereinbarten Rahmenbedingungen Gültigkeit. Sofern nicht im Veranstaltungsvertrag ein bestimmter Raum ausdrücklich vereinbart wurde, behält sich die Hohlebach Mühle vor, Räumlichkeiten zu ändern, sofern sie grundsätzlich den gestellten Anforderungen entsprechen.
  4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Hohlebach Mühle.
  5. Sofern eine Veranstaltung im Nachgang einer zusätzlichen Sonderreinigung (z. B. Shampoonierung Teppichboden), der durch die vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten, bedarf, wird die Hohlebach Mühle diese entsprechend beauftragen und dem Kunden nachbelasten. Die Hohlebach Mühle wird in geeigneter Form einen Nachweis über die Notwendigkeit erbringen (z. B. durch Fotos).
  6. Bei Veranstaltungsstornierung gelten folgende Fristen: 
  • Stornierungen 9 Monate vor dem Veranstaltungstermin werden mit 30 % des vereinbarten Preises berechnet.
  • Stornierungen 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin werden mit 50 % des vereinbarten Preises berechnet.
  • Stornierungen 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin werden mit 80 % des vereinbarten Preises berechnet.
  • Stornierungen 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden mit 100 % des vereinbarten Preises berechnet.

    Im Falle der Reduzierung der zuvor gebuchten Teilnehmeranzahl behält sich die Hohlebach Mühle vor, die stornierten Personen gemäß folgender Fristen gestaffelt zu berechnen:

  • bis zu 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Personenpauschale,
  • bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Personenpauschale,
  • danach wird die volle Personenpauschale erhoben.

    Geleistete Anzahlungen für die feste Buchung einer Veranstaltung werden nicht zurückerstattet.

  1. Die Rücktrittskosten werden im Falle einer geleisteten Anzahlung mit dieser verrechnet. Bei längerem Aufenthalt empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

VI. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. bei Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Zimmerbereitstellung, – übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des Tageslogispreises in Rechnung stellen, danach 100 %.

VIII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500 Euro und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800 Euro.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IX. Haftung des Kunden

  1. Bei unseren Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Raucht der Kunde in einem Nichtraucherzimmer, so verpflichtet er sich, an das Hotel eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro zu bezahlen.
  2. Das Hotel weist darauf hin, dass sämtliche Zimmereinrichtungsgegenstände (inklusive Dekoration) inventarisiert sind. Sollte das Hotel das Fehlen einzelner Einrichtungsgegenstände unmittelbar nach der Zimmerrückgabe feststellen, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält sich das Hotel vor, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden wegen Vandalismus, starker Verschmutzung von Zimmern und anderen Räumlichkeiten geltend zu machen.

X. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist mit vorheriger Absprache möglich.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels, Homberg (Efze).
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Homberg (Efze), Juni 2022.

English

English Version

Dear guests,

we are currently working on the english version of our website for our international visitors. In the meantime you can book rooms trough the german version of the website. Feel free to contact us if you are interested in Hohlebach Mühle as your wedding location.

Thank you for your understanding,
Team Hohlebach Mühle

An welcher Art von Event sind Sie interessiert?