AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und für Veranstaltungen in der Hohlebach Mühle in Homberg (Efze).

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Tagungen, Messen, Ausstellungen usw. und für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen der Hohlebach Mühle in Homberg (Efze).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner

  1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Die Hohlebach Mühle ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie in Höhe von 30 % der geschätzten Gesamtkosten der Veranstaltung inklusive aller Raummieten, Speise-, Getränke- und gegebenenfalls Hotelzimmerkosten geltend zu machen. Etwaige andere Regelungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen der Hohlebach Mühle sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Hohlebach Mühle ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Hohlebach Mühle berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 9 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Hohlebach Mühle bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. In begründeten Fällen, etwa Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Hohlebach Mühle berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  6. Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Hohlebach Mühle nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  7. Die Möglichkeit der kon